Allgemeine Geschäftsbedingungen für Medien-, Veranstaltungs- und Sponsoringleistungen
§ 1 Geltungsbereich, Form
(1) Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten für alle Medien- und Eventleistungen zwischen dem Kunden und der IMMOCOM GmbH, Richterstr. 7 in 04105 Leipzig (nachfolgend
IMMOCOM) diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (nachfolgend „AGB“).
(2) Medienleistungen sind Pauschalleistungen sowie individuelle Marketingleistungen, welche je nach Vereinbarung die Konzeption und Gestaltung von Marketingmaßnahmen; die Organisation, Planung und Umsetzung von Marketingkonzepten; Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Erstellung von Filmwerken, Erstellung von „Advertorials“, Bandenwerbung, Schaltung von Anzeigen und Werbebannern, Content-Erstellung, Platzierung in Newslettern, Podcasts, Onlinepräsenzen und anderen Medien von IMMOCOM, Aufbau und Betreuung von Social-Media-Präsenzen, Erstellung von Newslettern, Betreuung von Kunden und Beauftragung Dritter, Netzwerkaufbau, Exposé-Erstellung, Projektsteuerung, Kommunikationsleistungen und/oder Datenhandling enthalten.
(3) Eventleistungen sind Pauschalleistungen sowie individuelle Marketingleistungen, welche ihrem Zweck nach an die Durchführung einer Veranstaltung geknüpft sind und je nach Vereinbarung Medienleistungen im Sinne von § 1 Absatz 2, Logopartnerschaften, Streamingaufzeichnungen und / oder die Organisation, das Einladungshandling und / oder die Teilnahme an Veranstaltungen, insbesondere Kongressen, Pressekonferenzen sowie die Partizipation an Fachvorträgen, Podien, Panels, Interviews, Elevator Pitches umfassen.
(4) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die IMMOCOM ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (zum Beispiel Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt, Kündigung oder Minderung) sind grundsätzlich in Schrift- oder Textform (zum Beispiel Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben, vorbehaltlich entgegenstehender Regelungen dieser Geschäftsbedingungen. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Erläuterung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Vertragsabschluss, Honorar, Kontaktaufnahme
(1) Die IMMOCOM erarbeitet und übermittelt dem Kunden ein Angebot, welches die angebotenen Medien- und Eventleistungen sowie das zu zahlende Honorar ausweist. Äußert der Kunde gegenüber der IMMOCOM Änderungswünsche am bisher gültigen Angebot, übermittelt die IMMOCOM dem Kunden ein neues Angebot, wobei ausschließlich das letzte Angebot seine Gültigkeit behält. Mit Annahme des zuletzt gültigen Angebotes durch den Kunden in Schrift- oder Textform kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und der IMMOCOM auf Grundlage dieses Angebotes zustande.
(2) Die auf der Homepage der IMMOCOM, in Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder zum Angebot gehörenden Unterlagen, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(3) Die Übermittlung des Angebotes sowie die weitere Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, sodass unter dieser Adresse, die von der IMMOCOM versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle von der IMMOCOM oder von dieser beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
§ 3 Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfanges, entgeltfreie Dienste
(1) Nach Vertragsschluss können die Vertragspartner Ergänzungen des Vertrages oder Änderungen einzelner Leistungen vereinbaren sowie Nebenabreden treffen. Diese Vereinbarungen erhalten für IMMOCOM erst nach schriftlicher Bestätigung gegenüber dem Kunden rechtliche Verbindlichkeit.
(2) Soweit seitens der IMMOCOM Änderungen oder Abweichungen einzelner Event- und Medienleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die IMMOCOM dem Kunden dies unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht – aufgrund dieser Abweichungen – dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. Die IMMOCOM ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden Teile des Marketingkonzepts in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.
(3) Sofern IMMOCOM zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung kostenlos erbringt, behält sie sich das Recht vor, diese Leistungen jederzeit einzustellen. Ein Kündigungsrecht oder ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch wird damit zugunsten des Kunden nicht begründet.
§ 4 Informationspflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat der IMMOCOM alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen unverzüglich zu erteilen. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten von IMMOCOM.
(2) Der Kunde versichert, dass die übermittelten Daten korrekt und vollständig sind. Eventuelle Änderungen der persönlichen Daten oder wesentlicher vertraglicher Informationen müssen vom Kunden unverzüglich schriftlich an die IMMOCOM mitgeteilt werden.
§ 5 Zahlung, Verzug
(1) Das vereinbarte Honorar wird grundsätzlich in der jeweils zum Vertragsschluss geltenden Höhe entsprechend des Auftrags mit Rechnungsstellung sofort zur Zahlung fällig. Die IMMOCOM ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschusszahlungen in angemessener Höhe zu verlangen. Für den Fall, dass eine Zahlung des Honorars in Monatsraten vereinbart ist, wird das Honorar jeweils zu Beginn des Monats, auf den sich die Leistung bezieht, fällig.
(2) Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als vereinbart.
(3) Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, hat die IMMOCOM das Recht, ihre Leistung zu verweigern.
(4) Die erhaltene Rechnung ist durch den Kunden sofort zu überprüfen und eventuelle Fehlangaben unverzüglich an IMMOCOM zu übermitteln. Wird eine Rechnungskorrektur auf Verschulden des Kunden notwendig, beispielsweise durch eine falsch übermittelte Rechnungsadresse oder sonstige fehlende Angaben, entsteht eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 Euro netto.
§ 6 Konzeption, Präsentation und Urheberschutz; Nutzungsbedingungen; Vertragsstrafe
(1) Erhält die IMMOCOM nach der Teilnahme an einer Präsentation oder nach Erstellung eines Konzepts keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen der IMMOCOM, insbesondere deren Inhalt im Eigentum der IMMOCOM. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen.
(2) Alle Werkleistungen der IMMOCOM (zum Beispiel Imagefilme, Anzeigenerstellung und so weiter) sowie einzelne Teile hieraus, bleiben im Eigentum der IMMOCOM. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars grundsätzlich nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Abweichende Vereinbarungen können nur schriftlich getroffen werden. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der IMMOCOM darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Ergänzungen oder Änderungen von Leistungen der IMMOCOM durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der IMMOCOM und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
(3) Für die Nutzung von Leistungen der IMMOCOM, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der IMMOCOM in Schrift- oder Textform erforderlich. Dafür steht der IMMOCOM und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
(4) Im Hinblick auf die Erstellung von Filmwerken gilt die IMMOCOM als Filmherstellerin und ausschließliche Rechteinhaberin im Sinne des § 89 UrhG. Soweit Filmwerke der IMMOCOM Wasserzeichen oder sonstige Hinweise auf die Urheberschaft der IMMOCOM enthalten, ist der Kunde nicht berechtigt, diese zu entfernen. Enthalten die Filmwerke keine Wasserzeichen oder sonstige Hinweise auf die Urheberschaft der IMMOCOM, ist der Kunde bei deren Nutzung verpflichtet, in einer dem Medium üblichen Form, entweder durch Namensnennung oder Linksetzung auf die Urheberschaft hinzuweisen.
(5) Wiederholungsnutzungen (zum Beispiel Nachauflagen) oder Mehrfachnutzungen von Medienleistungen, ausgenommen von Streaming-Aufnahmen und Imagefilmen, sind honorarpflichtig. Sie bedürfen der Einwilligung der IMMOCOM in Schrift- oder Textform. Auch bedarf die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte der Einwilligung der IMMOCOM in Schrift- oder Textform. Über den Umfang der Nutzung steht der IMMOCOM ein Auskunftsanspruch zu.
(6) Die der IMMOCOM überlassenen Vorlagen des Kunden (zum Beispiel Texte, Fotos, Muster und anderes) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Kunde zur Verwendung berechtigt ist. Von der IMMOCOM wird nicht überprüft, ob der Kunde berechtigt ist, die für die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Urheber- und Markenrechte zu nutzen. Der Kunde verpflichtet sich, die IMMOCOM von in diesem Zusammenhang gegen sie geltend gemachten Ansprüchen Dritter freizustellen.
(7) Im Falle des schuldhaften Verstoßes gegen die in § 6 Absatz 1 bis 4 dieser AGB geregelten Nutzungsbestimmungen zu kommerziellen Zwecken, ist der Kunde in jedem Einzelfall zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe verpflichtet. Die Höhe dieser Strafe wird von
IMMOCOM nach billigem Ermessen festgelegt und kann im Streitfall gerichtlich auf Angemessenheit überprüft werden. Die Vertragsstrafe wird das Zweifache des vertraglich vereinbarten Leistungshonorars jedoch nicht überschreiten. Im Falle eines Dauerverstoßes verpflichtet sich der Kunde weiterhin für jede angefangene Woche, in welcher der Verstoß andauert, zusätzlich eine Vertragsstrafe in Höhe von 25 Prozent des vertraglich vereinbarten Leistungshonorars zu zahlen. Das Recht der IMMOCOM, daneben Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.
(8) Bei den von IMMOCOM organisierten Veranstaltungen werden Fotoaufnahmen gemacht. Diese werden zum Zwecke der Dokumentation und Berichterstattung auf der Website und den Social-Media-Kanälen des Veranstalters erstellt und verwendet. Darüber hinaus werden zu journalistisch-redaktionellen Zwecken Wort-Zitate der Speaker und Referenten erfasst und im Nachgang für die Berichterstattung rund um die Veranstaltungen verarbeitet. Die Zitate werden grundsätzlich dem gesagten Wort entnommen und die Urheberschaft korrekt bezeichnet. Sie werden insbesondere auf den Social-Media-Kanälen von IMMOCOM, auf der Website immocom.com sowie im Newsletter IMMOBILIEN AKTUELL by IMMOCOM veröffentlicht.
§ 7 Farben und Bildmuster / Abbildungen
Die Agentur weist darauf hin, dass Bildschirmfarben (RGB) von Druckfarben (CMYK) auf verschiedenen Medien (zum Beispiel Papier, Stoffe, Folien, Banner und anderes) abweichen. Bei Farbabweichungen ist die Rückgabe beziehungsweise der Umtausch ausgeschlossen. Dieses ist in der gesamten Druckindustrie bekannt und der Kunde bestätigt der Agentur diese Kenntnis. Um Missverständnisse zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, vorab gegen Aufpreis ein farbverbindliches Muster (Proof) zu bestellen.
§ 8 Standvergabe bei den von IMMOCOM organisierten Kongressen
Ist Vertragsgegenstand die Teilnahme an einer von der IMMOCOM organisierten Kongressveranstaltung, wird der von der IMMOCOM erarbeitete Belegungsplan vor Beginn der Veranstaltung an die ausstellenden Teilnehmer versandt. Die ausstellenden Veranstaltungsteilnehmer haben bei der Erarbeitung des Belegungsplanes kein Mitspracherecht. Insbesondere besteht kein Anspruch der Teilnehmer auf Berücksichtigung individueller Standortwünsche. Ein Konkurrenzausschluss wird nicht zugestanden. Die IMMOCOM ist berechtigt, dem Kunden auch nach Veranstaltungsbeginn eine neue Standfläche zuzuweisen.
§ 9 Beendigung von Verträgen über Dienstleistungen / Sponsoringspaketen; Stornierung von individuell für den Kunden geplanten Veranstaltungen; Aufwendungsersatz
Soweit die IMMOCOM die Erbringung von Dienstleistungen schuldet, gilt:
(1) Ausdrücklich befristete Verträge über Dienstleistungen enden zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigungserklärung bedarf.
(2) Für Dienstleistungsverträge über eine laufende Betreuung mit monatlichem Pauschalhonorar (Pauschalvertrag) wird ein Leistungszeitraum vereinbart. Die Pauschalverträge verlängern sich automatisch um die Anzahl der vom Leistungszeitraum umfassten Monate, höchstens jedoch um 12 Monate, wenn:
- im Falle eines Leistungszeitraumes von 10 bis 12 Monaten drei Monate vor Ende des Leistungszeitraumes (Laufzeitende);
- im Falle eines Leistungszeitraumes von 7 bis 9 Monaten 2 Monate vor Laufzeitende;
- im Falle eines Leistungszeitraumes von 4 bis 6 Monaten 1 Monat vor Laufzeitende;
- im Falle eines Leistungszeitraumes von 2 bis 3 Monaten 2 Wochen vor Laufzeitende;
- im Falle eines Leistungszeitraumes von 1 Monat 1 Woche vor Laufzeitende
keine Kündigung bei der IMMOCOM eingegangen ist.
(3) Hat der Vertrag die Organisation einer individuell für den Kunden geplanten Veranstaltung und ist die Veranstaltungszeit bereits genau bestimmt, ist der Kunde berechtigt, die Durchführung dieser Leistung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bis zum Veranstaltungstermin zu stornieren. Der Veranstaltungstermin entspricht dem Tag, an dem die Veranstaltung beginnt. Die Stornierung muss in Textform erfolgen und ist an die E-Mail-Adresse vertrieb@immocom.com zu richten und gilt erst dann als zugegangen, wenn die Stornierung in Textform bestätigt wird. Der Kunde trägt die Gefahr der rechtzeitigen Kenntnisnahme über die Stornierung. Der Kunde ist verpflichtet, mit der IMMOCOM unverzüglich einen Termin zur Nachholung der stornierten Veranstaltung zu vereinbaren. Der Kunde verpflichtet sich zur Erstattung der aufgrund der Stornierung entstandenen oder zwecklos gewordenen Aufwendungen, insbesondere zum Ersatz der Kosten von Materialien, Übersetzungen, Fahrtkosten, Spesen, Organisations- und Beschaffungskosten, Übertragung von Nutzungsrechten nach § 31 UrhG sowie technische Kosten wie Fotos, Fotoabzüge, Werkzeugkosten, Herstellung von Werbemitteln und Druckkosten und Leistungen hinzugezogener Unternehmer (Anmietung von Personal, Räumlichkeiten, Marktforschung et cetera). Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde gegenüber der IMMOCOM zur Freistellung von Ansprüchen Dritter, welche im Zusammenhang mit der erfolgten Stornierung entstehen (zum Beispiel anfallende Stornierungsgebühren von Cateringunternehmen).
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt.
§ 10 Anpassung von Verträgen über Eventleistungen bei Vorliegen besonderer Umstände; höhere Gewalt; Durchführung eines Nachholtermins; Kündigungsrecht
Für Eventleistungen gilt für den Fall der (auch teilweisen) Nichtdurchführbarkeit der im Zusammenhang mit der Eventleistung stehenden Veranstaltung folgende Regelung:
(1) Soweit die Durchführung der Veranstaltung infolge höherer Gewalt zum Beispiel Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder auf ähnliche, nicht von der IMMOCOM zu vertretende Ereignisse zum Beispiel Streik, Aussperrung, Seuchen, Pandemien, Endemien sowie behördlicher Anordnungen entfallen muss oder die Veranstaltung nur in geringerem Umfang stattfinden kann, ist die IMMOCOM berechtigt, die Veranstaltung örtlich zu verlegen, zu verkürzen, abzubrechen, vorübergehend zu unterbrechen, teilweise zu schließen, Teilnehmer auszuschließen oder abzusagen. Der Kunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Vergütung für die erbrachten Vorleistungen verpflichtet.
(2) Wird die Veranstaltung nach § 10 Absatz 1 dieser AGB abgesagt oder werden Teilnehmer aus den in § 10 Absatz 1 benannten Gründen von der Veranstaltung ausgeschlossen, verpflichtet sich die IMMOCOM gegenüber den betroffenen Teilnehmern zur Durchführung eines Nachholtermins. Ist die Organisation einer individuell für den Kunden geplanten Veranstaltung geschuldet, verpflichtet sich die IMMOCOM bei Absage der Veranstaltung unter Berücksichtigung des Veranstaltungszwecks unverzüglich mit dem Kunden einen Ersatztermin zu vereinbaren. Der Kunde ist verpflichtet, hieran mitzuwirken. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten von IMMOCOM.
(3) Eventleistungen, die an die Durchführung der entfallenen Veranstaltung geknüpft sind, gelten in den Fällen des § 10 Absatz 2 dieser AGB als für den neuen Veranstaltungszeitraum geschlossen, sofern nichts anderes vereinbart wird.
(4) Erfolgt die Durchführung eines Nachholtermins nicht innerhalb von 13 Monaten seit Ausfall der Veranstaltung oder hat die IMMOCOM den Ausfall der ursprünglich geplanten Veranstaltung zu vertreten, muss der Kunde innerhalb von 4 Wochen gegenüber der IMMOCOM die Kündigung erklären, andernfalls gilt der Vertrag über die Eventleistungen als für einen weiteren Nachholtermin innerhalb von weiteren 13 Monaten geschlossen. Kündigt der Kunde die Eventleistungen nicht fristgemäß, gelten die Eventleistungen als für den kommenden Veranstaltungszeitraum vereinbart. Für individuell für den Kunden geplante Veranstaltungen gilt § 12 Absatz 1 dieser AGB. Der Kunde bleibt in jedem Fall zur Zahlung der vereinbarten Vergütung für die bereits erbrachten Vorleistungen verpflichtet.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt. Die Regelung des § 9 Absatz 3 Sätze 6 und 7 dieser AGB zur Kostentragungspflicht des Kunden findet entsprechende Anwendung.
§ 11 Rücktritt bei Verträgen über die Herstellung eines Werkes
Ist von der IMMOCOM im Ergebnis die Herstellung eines konkreten Werkes geschuldet, ausgenommen der Organisation von Veranstaltungen, kann der Kunde unter Beachtung des § 12 Absatz 1 dieser AGB nach Maßgabe der werkvertraglichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zurücktreten.
§ 12 Ticketkauf für IMMOCOM-Veranstaltungen und Stornierungsbedingungen
(1) Die Stornierung der Teilnahme bis einschließlich vier Wochen (20 Werktage, wobei als Werktage alle Tage von Montag bis Freitag gelten) vor Veranstaltungstermin ist kostenfrei.
(2) Bei Stornierung bis zwei Wochen (zehn Werktage) vor Veranstaltungstermin wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Prozent zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben. Wird die Anmeldung nach diesem Termin ohne Nennung eines Ersatzteilnehmers zurückgezogen, werden 100 Prozent der Netto-Teilnahmegebühr zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet. Bei Stornierung am Veranstaltungstag oder Nichterscheinen wird ebenfalls die Netto-Teilnahmegebühr zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in voller Höhe fällig.
(3) Stornierungen müssen schriftlich und formal in Briefform per Post oder E-Mail an anmeldung@immocom.com erfolgen. Sämtliche Bedingungen gelten auch für die virtuelle Teilnahme.
(4) Sollte die Veranstaltung im Falle höherer Gewalt verschoben werden, behalten Ihre Buchungen ihre Gültigkeit.
§ 13 Gewährleistung
(1) Der Kunde hat, sofern nicht abweichend geregelt, Beanstandungen, Reklamationen und Beeinträchtigungen unverzüglich innerhalb von 5 Werktagen nach Leistung (oder Nichtleistung) gegenüber der IMMOCOM schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Für berechtigte Mängel hat die IMMOCOM alle Rechte und Verpflichtungen nach Maßgabe eines Werkvertrages gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuches, also vorrangig auf Nachbesserung in angemessenem Zeitraum vor der Ausübung des Rücktritts und der Geltendmachung von Schadenersatz. Die gewerbliche Nutzung eines von der IMMOCOM hergestellten Werkes durch den Kunden entspricht hierbei einer mangelfreien Abnahme nach Maßgabe der Regelungen über einen Werkvertrag gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuches.
(2) Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, wie Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder auf ähnliche, nicht von der IMMOCOM zu vertretende Ereignisse zum Beispiel Seuchen, Pandemien sowie Endemien oder auf ähnliche, nicht von der IMMOCOM zu vertretende Ereignisse zum Beispiel Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste von Drittcarriern, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern der IMMOCOM oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern beziehungsweise bei den von der IMMOCOM autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten zurückzuführen, verlängern sich die Fristen um die Zeiten, während derer das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkungen andauern.
(3) Hat der Vertrag die Organisation einer individuell für den Kunden geplanten Veranstaltung oder die Teilnahme an einer Veranstaltung, die Beteiligung an einer Podiumsdiskussion, die Präsentation von Fachvorträgen oder die Teilnahme an Interviews zum Gegenstand und treten im Rahmen dieser Leistung Störungen oder Mängel auf, bemüht sich die IMMOCOM bei Kenntnis oder nach unverzüglicher Rüge um Störungs- und Mängelbeseitigung. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Auf Störungen oder Mängel, welche der Kunde trotz Kenntnis nicht unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ende der jeweiligen Rahmenveranstaltung, gegenüber der IMMOCOM oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen rügt, kann sich der Kunde nicht nach § 12 Absatz 1 dieser AGB berufen. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, die IMMOCOM rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
§ 14 Haftungsausschluss
(1) Die IMMOCOM haftet entsprechend den zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die IMMOCOM nur, soweit ihr beziehungsweise ihren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last fällt. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die IMMOCOM – gleich aus welchem Rechtsgrund – der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, der in der Regel die Höhe des vereinbarten Honorars nicht überschreitet. Eine wesentliche Vertragspflicht umfasst solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die IMMOCOM haftet über die Erbringung ihrer vertraglich geschuldeten Leistung hinaus nicht für eine etwaige Nichterreichung der vom Kunden mit der Eingehung des Vertragsverhältnisses erfolgten kommunikativen Ziele, es sei denn, die IMMOCOM hat deren Realisierung durch schuldhafte Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten und / oder durch vorsätzliche oder grob fahrlässige sonstige Pflichtverletzungen erschwert oder vereitelt.
§ 15 Verhältnis zu Dritten, Haftung des Kunden
(1) Soweit die IMMOCOM Verträge zur Durchführung oder Umsetzung von vereinbarten Event- und Medienleistungen mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen der IMMOCOM. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen und Mietmöbeln, den Abschluss von Verträgen im Gastronomie- und Servicebereich sowie den Abschluss von Verträgen mit Grafikern und Künstlern.
(2) Soweit der IMMOCOM im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, behält sich die IMMOCOM vor, derartige Ersatzansprüche an den Kunden abzutreten, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Kunden gegen die IMMOCOM keine weiteren Ansprüche zu. Der Kunde ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.
(3) Der Kunde haftet für alle Schäden zulasten eines mit der IMMOCOM vertraglich gebundenen Dritten, soweit diese Schäden vorsätzlich oder fahrlässig durch den Kunden, seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen oder sonstigen von ihm beauftragten Personen verursacht wurden. Der Kunde verpflichtet sich, die IMMOCOM von in diesem Zusammenhang gegen sie geltend gemachten Ansprüchen Dritter freizustellen.
§ 16 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht
Zur Aufrechnung gegen Ansprüche der IMMOCOM ist der Kunde nur berechtigt, wenn dessen Forderungen rechtskräftig festgestellt wurden, die IMMOCOM diese anerkannt hat oder wenn diese Forderungen unstreitig sind. Zur Aufrechnung gegen Ansprüche der IMMOCOM ist der Kunde auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis geltend macht.
§ 17 Referenzklausel
Der Kunde räumt der IMMOCOM ein zeitlich unbegrenztes Recht ein, den Namen und das Firmenlogo des Kunden als Referenz gegenüber Dritten im Rahmen ihres Internetauftritts zu verwenden. Der Kunde kann diesem Verwendungsrecht ohne Angabe von Gründen widersprechen, der Widerspruch muss jedoch spätestens innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach Vertragsschluss in Textform gegenüber der IMMOCOM erklärt werden.
§ 18 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder eines Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
§ 19 Anwendbares Recht, Fremdsprache und Gerichtsstand
(1) Die Geschäftsbeziehungen zwischen der IMMOCOM und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder der Vertragsbeziehung zwischen der IMMOCOM und dem Kunden ist Leipzig. Die IMMOCOM ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Sitz zu verklagen.
(3) Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGB ausschlaggebend.
Stand: 26.10.2023